BUND Kreisgruppe Rendsburg-Eckernförde

BUND Ortsgruppe Altenholz

Über uns

Die Ortsgruppe des BUND in Altenholz wurde 2020 gegründet.

Wir treffen uns regelmäßig jeden ersten Dienstag im Monat im Gemeindezentrum in Altenholz-Klausdorf, Klausdorfer Str. 78 b, Saal 3.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen an unseren Treffen teilzunehmen.

Erreichbar sind wir über die E-Mail-Adresse: altenholz@bund-sh.de
Zur Vernetzung haben wir eine eigene Mailingliste. Wer teilnehmen möchte kann sich gerne an unsere E-Mail-Adresse wenden.

Unser nächstes Gruppentreffen findet statt am:

Dienstag, 02.04.2024, 18 Uhr, im Gemeindezentrum Altenholz-Klausdorf, Saal 3
- aktuelle Themen

Siehe auch hier: Neuigkeiten


 

Stellungnahme des BUND OG Altenholz zum geplanten Baugebiet Brammerkamp

Die Gemeinde Altenholz plant mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 ein neues Baugebiet Brammerkamp und will dieses Gebiet im Flächennutzungsplan (31. Änderung des Flächennutzungsplanes) aufnehmen, um die Umsetzung rechtlich zu sichern.

Der BUND, Ortsgruppe Altenholz lehnt diese Planungen ab und fordert die Gemeinde Altenholz auf, stattdessen weiter die Innenverdichtung und Innenentwicklung zu verfolgen.

Was spricht gegen das Baugebiet Brammerkamp:

Vorweg eine Kurzfassung:

  • Das Baugebiet liegt in einem historischen Grünzug und gefährdet den Biotopverbund.
  • Das Baugebiet liegt in direkter Nähe zum Klausdorfer Moor und gefährdet die Pufferzone des Schutzgebietes.
  • Der Flächenverbrauch geht zu Lasten von wertvollem Ackerland, das für die zukünftige Ernährungssicherheit von Bedeutung ist.
  • Das Gebiet ist im Landschaftsplan der Gemeinde als schützenswert festgehalten u. a. wegen Erhalt wertvoller Landschaftsstrukturen und Biotopverbundsstrukturen.
  • Die Flächenversiegelung durch die Gemeinde Altenholz ist unverhältnismäßig groß.
  • Das Ortsentwicklungskonzept priorisiert die Innenverdichtung und beschreibt Alternativen, die nicht in Betracht gezogen wurden.
  • Der tatsächliche Wohnraumbedarf wurde nicht ermittelt und die strukturellen Veränderungen durch den Generationenwandel nicht berücksichtigt.
  • Die schlechte Erreichbarkeit und die Auswirkungen auf die Verkehrssituation wurden nicht beachtet.
  • Die klimapolitischen Ziele wie CO2-Neutralität wurden nicht beachtet und es fehlt ein Wärmeversorgungkonzept.


- Den historischen Grünzug und den Biotopverbund erhalten
Das geplante Baugebiet Brammerkamp, wie auch die geplante Gewerbegebietserweiterung in Dänischenhagen lehnen wir ab, weil beide Baugebiete die historische Naturlandschaft sowie den regionalen Grünzug aus südwestlicher Richtung zur Ostsee hin weiter einengen und den natürlichen Lebensraum bedrohen.
- Wie im bisherigen Raumordnungsplan S-H festgelegt, fordert auch die BUND-Ortsgruppe Altenholz, dass Grünzüge erhalten bleiben, die eine wichtige Rolle im Biotopverbund spielen. Das geplante Baugebiet Brammerkamp liegt am Rande eines historischen Grünzugs, der mit dem östlich der B 503 gelegenen Landschaftsschutzgebiet Heischer Tal bis hin zur Förde verbunden ist.
- Der Erhalt von unzerschnittenen Räumen, wie es im Landschaftsrahmenplan vorgegeben wird, ist uns wichtig. Die Fläche ist eine typische Kulturlandschaft die zukünftig naturverträglicher genutzt werden sollte, um sie als Übergang in ein zukünftiges Landschaftsschutzgebiet mit einer besonderen Erholungseignung zu entwickeln.
- Um eine Erweiterung des Siedlungsgebietes in den neuen Regionalplänen für Schleswig-Holstein zu vermeiden, hat der BUND OG Altenholz, wie auch der BUND-Landesverband die folgende Einwendung eingereicht:
„Die geplante Erweiterung des Siedlungsgebietes durch das Gebiet "Brammerkamp" beeinträchtigt den bestehenden Grünzug und sollte eher als Schutzgebiet, aber nicht als Siedlungsgebiet ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass die direkt am "Brammerkamp" befindlichen Moorflächen gefährdet sind, weil durch ein neues Baugebiet das Wassersystem des Moores geschädigt werden könnte.
Durch ein Neubaugebiet in unmittelbarer Nähe des kleinen Moores erhöht sich der Erholungsdruck der Anwohner auf das Moor, die Störungseinflüsse des Menschen auf das wertvolle Biotop würden sich vervielfachen.“

- Pufferzone zum Klausdorfer Moor gefährdet
Das jetzt geplante Baugebiet Brammerkamp liegt im Bereich der notwendigen Pufferzone des Klausdorfer Moores und ist von daher abzulehnen. Das Moor ist ein gesetzlich geschütztes Biotop (Landesnaturschutzgesetz) und wird ebenso durch die FFH-Richtlinie (Flora Fauna Habitat; EU-Gesetz) geschützt.
„Mit wasserstandslenkenden Maßnahmen wird eine Regeneration geschaffen und in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden die weitere Pflege durchgeführt. Als Entwicklungsfläche für das Hochmoor ist die östlich angrenzende Weidekoppel zu sehen. Sie zählt zum eigentlichen Moorkörper, der sich bis zum Moorredder erstreckt. Als weitere Maßnahmen zum Schutz des Moores werden folgende Maßnahmen für nötig erklärt:
- Sicherung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen (z.B. über Tauschflächen) als Pufferzone gegen Nähr- und Schadstoffeinträge
- Ausbildung von Sukzessionsflächen, evtl. mit Gehölzinitialpflanzungen
- ... und Aufklärung über die Schutzwürdigkeit.“
(Siehe Landschaftsplan, 11.2.1 Hochmoorregeneration, S. 109)

- Erhalt des Ackerlandes für die Nahrungsmittelproduktion
Es geht wertvolles Ackerland verloren, das zukünftig für die Ernährungssicherheit notwendig ist. Langfristig ist damit zu rechnen, dass sich Lebensmittel aus anderen Anbauländern aufgrund der steigenden Energiepreise deutlich verteuern, bzw. deren Liefersicherheit wg. Wassermangel und Hitze abnimmt. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird immer größer, weil Ackerland immer knapper und dadurch teurer wird. Durch die Zunahme der Gewerbeflächen und knapper werdende Flächen für den Wohnungsbau entsteht eine Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft. Die Landwirtschaft soll aber unsere Ernährungsgrundlage sichern.
Weiteren Flächenbedarf gibt es zukünftig für die Gewinnung regenerativer Energien. Auch der Naturschutz benötigt Land. Ausgleichsmaßnahmen für versiegelte Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen müssen vorgenommen werden, aber wo sind diese überhaupt noch umsetzbar?

- Im Landschaftsplan der Gemeinde Altenholz abgelehnt
Im 1998 genehmigten Landschaftsplan der Gemeinde Altenholz heißt es:
„Im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung am Wiesengrund und der Erweiterung östlich Am Dehnberg entsteht so eine tatsächliche „Abrundung“ der Siedlung Klausdorfs.
Keine weitere Siedlungsentwicklung sollte hingegen im Bereich Klausdorf-West erfolgen. Bereits im alten Landschaftsplan war der jetzige Siedlungsrand von Klausdorf-West, d.h. der westliche Rand des Neubaugebietes als Entwicklungsgrenze dargestellt, um einen Schutzbestand zum Klausdorfer Moor einzuhalten. Diese Pufferzone soll insbesondere den Nutzungsdruck, der von den Wohngebieten ausgeht, begrenzen bzw. eine Verstärkung vermeiden. In engem Zusammenhang damit steht die Sperrung des Moorredders im Moorbereich und die Schaffung eines Ersatzweges“
(vgl. Kap. 12.2, S.138).
„Für die geplanten Siedlungserweiterungen erfordern folgende Belange von Naturschutz und Landschaftspflege Berücksichtigung:
- Erhaltung wertvoller Landschaftsstrukturen (Knicks)
- Erhaltung und Entwicklung von Biotopsverbundsstrukturen
- Berücksichtigung des landschaftstypischen Reliefs
- Entwicklung von Fußwegverbindungen bzw. Grünzügen
- Schutz benachbarter Nutzung vor Beeinträchtigung auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen“
(Landschaftsplan S. 140)
Der BUND fordert dazu auf, diese Naturschutzbelange anzuerkennen und umzusetzen.

- Die Flächenversiegelung durch die Gemeinde Altenholz ist unverhältnismäßig groß.
In den letzten Jahren hat die Flächenversiegelung durch die Neubaugebiete in Altenholz-Klausdorf  stark zugenommen:
Freesenberg (1998) ca. 16 ha, Teichkoppel (2003) ca. 5 ha, Erdbeerfeld (2008) ca. 14 ha, Dehnberg (2017) ca. 4 ha; mit dem geplanten Baugebiet Brammerkamp von ca. 16 ha wären das insgesamt 55 ha.
Die Gemeinde Altenholz hat eine Grundfläche von ca. 20 qkm. Die besiedelte Fläche von Altenholz-Klausdorf wurde in den letzten 20 Jahren, insbesondere im nördlichen Bereich, um etwa 25% vergrößert. Trotz dieser Erweiterungen ist die Einwohnerzahl von Altenholz in dieser Zeit nicht gravierend gewachsen.

- Das Ortsentwicklungskonzept priorisiert die Innenverdichtung
In unserer Stellungnahme am 2.12.2021 zum Entwurf des Ortsentwicklungskonzepts der Gemeinde hatten wir bereits festgestellt: „Die Ortsgruppe befürwortet insbesondere die Erwägungen zum sparsamen Umgang mit der Ressource Boden durch Vermeidung von Flächenversiegelung, zu Maßnahmen zur Renaturierung von Landschaftselementen sowie die Einrichtung von Natur- oder Baumlehrpfaden, zur Fortbildung des Personals für Erhalt und Pflege der Grünstrukturen und zur Förderung des Radverkehrs durch Verbesserung der Rad-Infrastruktur sowie die Verbesserung der Anbindung an den ÖPNV.“
- Eine Nachverdichtung, bzw. Mehrfachnutzung der bereits versiegelten Flächen würde die bauliche Entwicklung bezahlbar halten und die noch unversiegelten Flächen dienen als Ressource zur regionalen Versorgung mit Wasser, Nahrung und Energie. Auch im Landesgesetz (Landesbodenschutz- und Altlastengesetz LBodSchG 2002) ist die Innenentwicklung vor Außenentwicklung fest verankert.
- Die Gemeinde hat sich bei der Priorisierung auf das Baugebiet Brammerkamp nicht an die im Ortsentwicklungskonzeptes beschriebenen Kriterien gehalten, sondern allein die Planungen des Investors berücksichtigt.
- Das Ortsentwicklungskonzept, das speziell für eine bessere Zukunftsplanung in Altenholz in Auftrag gegeben wurde, stellt eindeutig den Vorrang der Innenverdichtung fest:
„Den weichen Faktoren in der Alternativenanalyse werden folgende Prinzipien zu Grunde gelegt: - Erhalt des Grünzuges, - Innenentwicklung vor Außenentwicklung, - Flächen an der Bundesstraße vermeiden“
Zitate aus dem Ortsentwicklungskonzept 2022:
„Priorität 1: Flächen der Innenentwicklung
Folgende Flächen werden als Flächen der Innenentwicklung für Wohnbebauung empfohlen: Nr. 5-10 (lt. Übersichtskarte). Die Flächen der Innenentwicklung umfassen insgesamt 2,3 ha.
Priorität 2: Flächen im Außenbereich
Weitere Flächen, welche für Wohnbebauung geeignet sind (lt. Übersichtskarte), werden nur mit Berücksichtigung folgender Kriterien empfohlen:
• Ermittlung des Wohnraumbedarf (im Voraus), • Nutzungsmischung, • Typologienmix – 2/3 Geschosswohnungsbau, • Ausarbeitung eines nachhaltigen Verkehrskonzeptes mit Fokus auf Fuß- und Radverkehrswege, • kurze Wege“


- Der tatsächliche Wohnraumbedarf wurde nicht ermittelt
Durch die natürliche demographische Entwicklung gibt es ein laufendes Angebot von Einfamilienhäusern in Altenholz. Der größte Teil des Bedarfs kann so innerhalb von Altenholz erfüllt werden. Aber es mangelt an kleineren und bezahlbaren Wohnungen. Zusätzlich steht Altenholz unter dem Druck aus Kiel. Dies ist das Ergebnis einer verfehlten Wohnungsbaupolitik in Kiel, obwohl es dort genügend Entwicklungsflächen für eine Wohnbebauung gibt (z.B. MFG 5/Holtenau Ost).
- Es ist nicht allein die Aufgabe der Gemeinde Altenholz, diesem notwendigen Wohnungsbaudruck nachzukommen. Insbesondere bei der Nachfrage nach Einfamilienhäusern sollte zunächst die Innenentwicklung voran gebracht werden, z. B. mit einer Erleichterung des Generationenwechsels durch bessere und bezahlbare Angebote für Seniorenwohnungen.
- Es fehlt eine genaue Bestands- und Bedarfsanalyse für Wohnungen in Altenholz (aktuelle Datenlage, Demografie, örtliche Umfrage, Veranstaltungen für Interessenten).
- Investoren haben vor allem ein Interesse an Erzielung von möglichst hohen Renditen (das bedeutet höhere Miet- und Kaufpreise).
- Der Wohnungsbau sollte deshalb vorrangig von der Gemeinde oder von Genossenschaften finanziert werden, um sich die Einflussmöglichkeiten zu sichern und um die Bedürfnisse und Wünsche seitens der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinde besser zu berücksichtigen und Finanzierungsvorteile zu bekommen.
- Die Gemeinde kann dann ihre Zielvorstellungen selbst definieren und steuern. Hohes Engagement ist allerdings erforderlich (finanziell und organisatorisch).
(Alle Beispiele aus dem Ortsentwicklungskonzept 2022)

- Die Auswirkungen auf den Verkehr sind stark und die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr ist schlecht
Die Kriterien aus dem Ortsentwicklungskonzept zur „Lage und Erreichbarkeit: Anbindung an Verkehrsnetz und Nahversorgung“ werden im geplanten Baugebiet Brammerkamp nicht erfüllt. Eine schlechte Erreichbarkeit von Kindergarten und Schulen verschärft das Problem. Schon bei den bisherigen Flächenerweiterungen wurde die Infrastruktur nicht berücksichtigt. In Altenholz-Klausdorf ist der ÖPNV beispielsweise unverändert schlecht. Dafür hat der mobile Individualverkehr stark zugenommen. Auch die gemeinsame Rad- und Fußwegeführung im nördlichen Bereich der Klausdorfer Straße birgt ein großes Gefahrenpotenzial und ist bei zunehmendem Fahrradverkehr nicht mehr zeitgemäß.

- Die klimapolitischen Ziele wie CO2-Neutralität wurden nicht beachtet und es fehlt ein Wärmeversorgungkonzept
Auch zu den klimapolitischen Zielen hat das Ortsentwicklungskonzept 2022 (S. 63) wichtige Grundsätze entwickelt, die bisher nicht beachtet wurden:
„Ziel einer Wohnraumstrategiekontrolle ist es, ein zeitgemäßes Konzept für die bauliche Entwicklung zu erstellen und diese regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Dabei geht es um Klimaneutralität durch Oberflächenentwässerungsmanagement, Solar- und Gründächer, Vermeidung von Versiegelung, CO2-neutrale Quartiersentwicklungen, ggf. Blockheizkraftwerke. Es bietet sich an, klare Maßstäbe für zukünftige Entwicklung zu integrieren, wie ein nachhaltiges Wärme- und Energiekonzept, an die sich die zukünftigen Bauleitplanverfahren zu halten haben.
Diese Grundsätze gelten ebenso für die Ansiedlung von Gewerbe und auch für die Verhandlungen mit zukünftigen Investoren sollten diese Handlungsleitlinien als Basis dienen.
Zusätzlich sollte den Altenholzer Bürgern eine kompetente Beratung zur energetischen Sanierung ihrer Bestandimmobilien zur Verfügung gestellt werden. Der zweite Aspekt ist eine bedarfsorientierte Wohnraumentwicklung, die sich an den Bedürfnissen der Altenholzer orientiert und moderne Grundsätze wie „kurze Wege“, “autoarmes Wohnen“, Priorisierung der Innenentwicklung, soziale Durchmischung beachtet.“

- Bei den Planungen für ein neues Baugebiet Brammerkamp kommt auf die Gemeinde eine Verpflichtung hinzu, sich im Rahmen der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaschutzziele zu orientieren, die bis zum Jahr 2040 um mind. 88 % gesenkte Treibhausgasemissionen vorsieht. Daher ist eine Prüfung der Auswirkungen auf die CO2-Bilanz der Gemeinde durch die Baumaßnahmen im Brammerkamp erforderlich.
Gerade die CO2-Belastung durch Zement wird hier erhebliche Auswirkungen haben. Insofern ist eine energieeffiziente und ressourcenschonende Gebäudeplanung sowie der Kosten- und Energieaufwand während des gesamten Lebenszyklus von Bedeutung. In wieweit dann der Bau von Einfamilienhäusern noch klimaneutral möglich ist, wurde bisher nicht geprüft. Es ist unklar, ob überhaupt eine Bestandsanalyse des aktuellen Energieverbrauchs aller privaten und öffentlichen Gebäude sowie weiterer VerbraucherInnen in Altenholz ermittelt wurde, inklusive einer Bilanzierung der Treibhausgasemissionen. Ob die Gemeinde hierzu bereits das Klima-Navi der Landesregierung in Anspruch genommen hat, ist nicht bekannt. Aus dem Ergebnis ließe sich sicherlich ablesen, ob die Gemeinde sich ein Baugebiet wie Brammerkamp klimatechnisch überhaupt leisten kann. Ob ein klimaneutrales Wärmekonzept für das Baugebiet bzw. eine CO2-neutrale Energieversorgung für das gesamte Gebiet realisiert werden kann, wäre auch eine Voraussetzung bei der Entscheidung für das Baugebiet. Vorrangig ist hierbei sicherlich die Realisierung einer klimaneutralen Wärmeenergieplanung für den derzeitigen Wohnungs- und Gebäudebestand in Altenholz.


BUND OG Altenholz
Beschlossen am 5.3.2024


 

Stellungnahme der BUND OG Altenholz zum Entwurf der Regionalpläne 2023

Erweiterte Gebiete im Regionalplan 2023: Gewerbegebiet Lehmkaten und Baugebiet Brammerkamp

Interkommunale Entwicklung von Gewerbegebieten in Kooperation mit Umlandgemeinden –
Betrifft: Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Lehmkaten

„Geplant ist die bedarfsgerechte Erweiterung von bestehenden Gewerbegebieten, unter anderem in Dänischenhagen (Dänischenhagen-Altenholz-Kiel). In der Karte (Teil C des Regionalplans) wurde das Gebiet des bestehenden Gewerbegebietes bereits entsprechend erweitert.“ (Textstelle: Planungsraum II, Teil B, Absatz 5.1, Seite 114)

Einwendung der OG Altenholz:

Die geplante Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes in Dänischenhagen liegt in Gänze in einer bisher als Grünzug ausgewiesenen Fläche und begrenzt zudem die bestehende Grünzäsur Richtung Ostsee weiter ein. Zudem bekommt die derzeitige Be-/Eingrenzung durch eine zwar intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche, eine neue Qualität und Intensivierung, wenn dort ein Gewerbegebiet entstünde. Die Ziele des LEP, Fortschreibung 2021 (LEP), Kapitel 6.3 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren würden komplett ad absurdum geführt.

Der mit der Ausweisung von Grünzügen und Grünzäsuren beabsichtigte langfristige Schutz unbesiedelter Freiräume und die damit verbundene Absicht einer besonderen Bedeutung zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Siedlungsansprüchen und ökologischer Qualitätssicherung des Raums wäre bei einer derartigen Be- und Eingrenzung nicht mehr gewährleistet. Durch ein Überspringen der bisherigen Siedlungsgrenze K 19/L254 in die freie Natur Richtung Westen, würde dem weiteren Siedlungsdruck langfristig kaum etwas entgegenzusetzen sein. Damit würde der bisher anscheinend notwendige Schutz- und Erweiterungsraum für das Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft zwischen Postkamp und Kubitzberg sowie für das Vorranggebiet für Naturschutz (Femer Moor = Sankt Helenenmoor, Stodthagener/Kaltenhofer Moor) massiv geschmälert. Die Vorbehalts- und Vorranggebiete, die als Planungsgrundlage für ganzheitliche Schutzansätze sowie zur Entwicklung großflächiger naturbetonter Landschaftsbestandteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften dienen sollen (LEP, Kap. 6.2.2), würden erheblich an Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten verlieren.

Zudem verweisen wir auf den LRP Kap. 2.1.1.2 Böden, Geotope und Archivböden, beschränken uns jedoch auf den ersten Satz dieses Artikels: "Der Boden ist unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen." Natürlich ließe sich noch manches Zitat aus dem Kapitel 2 Grundlagen gegen eine geplante Erweiterung des Gewerbegebietes oder der Siedlungsfläche Brammerkamp anführen. Sehr deutlich wurde uns jedoch vor Augen geführt, wie notwendig der Erhalt landwirtschaftlicher Nutzfläche ist, als nach Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine der Getreidemarkt zusammenbrach. Eine nicht funktionsgerechte Inanspruchnahme wertvoller landwirtschaftlicher Fläche wäre zudem nur gerechtfertigt, wenn die Inanspruchnahme "im überwiegenden öffentlichen Interesse" stünde. (LEP, Kap. 6.3.1 Regionale Grünzüge, 4 Z: In den regionalen Grünzügen darf planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sind nur Vorhaben zuzulassen, die mit den Funktionen dieser Gebiete entsprechend Absatz 1 vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen.) Dieses "überwiegende öffentliche Interesse" sehen wir erst recht nicht bei der Abwägung Lebensmittel gegen Gewerbetrieb, aber auch andere belastbare Nachweise für die Notwendigkeit der geplanten Erweiterungen sind nicht geführt worden.

Außerdem ist eine bei Inanspruchnahme für ein Gewerbegebiet oder eine Siedlungsfläche notwendige Ausweisung von Ausgleichsflächen absolut nicht möglich, weil sich eine Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen und von Naturflächen logischerweise nicht ausgleichen lässt, es sei denn, eine versiegelte Fläche würde renaturiert. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf LRP, Kap. 2.2.1 Siedlung und Verkehr unzerschnittene verkehrsarme Räume hin. Dort wird unter anderem auf die gesetzliche Pflicht zur Reduktion des Flächenverbrauchs hingewiesen. Um das notwendige Ziel von 1,3 ha/d zu erreichen, müsste der Flächenverbrauch in Schleswig-Holstein um mehr als die Hälfte gesenkt werden.

Auch weisen wir auf LRP, Kap. 2.1.7 Schutzgebiete und -objekte, "Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG in Verbindung mit § 15 LNatSchG)" hin. Dort wird auf den "Entwicklungsteil, Kap. 4.2.4 Landschaftsschutzgebiete", "Gebiete, die die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen" verwiesen, sowie auf die Hauptkarte 2b. In dieser Hauptkarte 2b sind unter anderem die Gebiete dargestellt, die nach einer mit landeseinheitlichen Kriterien durchgeführten Landschaftsbewertung die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 Absatz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 15 LNatSchG als LSG erfüllen. Diese Gebiete sind im baulich verdichteten Bereich der kreisfreien Städte von besonderer Bedeutung für den Landschaftsschutz und im Umfeld von Siedlungen sollen angemessene Freihaltebereiche vorgesehen werden, die nicht dem Landschaftsschutz unterliegen.
Zudem werden in der Hauptkarte 2b des LRP im Kap. 4.1.6 Gebiete mit besonderer Erholungseignung dargestellt, die sich mit den vorab angesprochenen Gebieten, die die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen, zum größten Teil überlagern und ergänzen. Bei Umsetzung des geplanten Gewerbegebietes und auch der geplanten Siedlungserweiterung "Brammerkamp" würden unserer Meinung nach die Funktionen Landschaftsschutzgebiet (mit Voraussetzungen zur Unterschutzstellung), Freihaltebereich (ohne Unterschutzstellung) und Erholungseignung massiv gestört.

Die Fläche für die geplante Siedlungserweiterung Brammerkamp ist zudem im Landschaftsplan der Gemeinde Altenholz als Abstandsfläche für die "Erhaltung von Pufferzonen" ausgewiesen. Eine planmäßige Entwicklung aus dem Landschaftsplan über den Flächennutzungsplan können wir daraus nicht erkennen.

 

Erweiterung des Siedlungsbereiches der Stadt Kiel durch Weiterentwicklung des Stadtrandkerns (Nahbereich der Stadt Kiel) –
Betrifft: Altenholzer Baugebiet Brammerkamp

„Geplant ist die Erweiterung städtischer Siedlungsbereiche im Nahbereich der Stadt Kiel, unter anderem in Altenholz als Stadtrandkern II. Ordnung. In der Karte (Teil C des Regionalplans) ist das Gebiet „Brammerkamp“ bereits entsprechend gekennzeichnet.“ (Textstelle: Planungsraum II, Teil B, Absatz 5.1, Seite 113)

Einwendung der OG Altenholz:

Die geplante Erweiterung des Siedlungsgebietes durch das Gebiet "Brammerkamp" beeinträchtigt den bestehenden Grünzug und sollte eher als Schutzgebiet, aber nicht als Siedlungsgebiet ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass die direkt am "Brammerkamp" befindlichen Moorflächen gefährdet sind, weil durch ein neues Baugebiet das Wassersystem des Moores geschädigt werden könnte.

Durch ein Neubaugebiet in unmittelbarer Nähe des kleinen Moores erhöht sich der Erholungsdruck der Anwohner auf das Moor, die Störungseinflüsse des Menschen auf das wertvolle Biotop würden sich vervielfachen.
Auch hier ist zu betonen, dass Grünzäsuren in der Gemeinde Altenholz unangetastet bleiben müssen. Grünzüge dürfen nicht unterbrochen werden und sind zu erhalten, um die Biotopvernetzung zu ermöglichen.
Darüber hinaus siehe die Ausführungen zu 1. Interkommunale Entwicklung von Gewerbegebieten.
Kartenausschnitt Planungsraum II, Teil C (blau eingekreistes Gebiet)
 

Erhalt des Grünzugs zwischen den Ortsteilen Stift und Klausdorf

Die Stellungnahme der Gemeinde Altenholz für den bestehenden Grünzug eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, um hierdurch die Innenentwicklung von Altenholz zu ermöglichen und hier sog. maßvolle Bebauung und Einrichtungen der Infrastruktur möglich zu machen, lehnen wir ab. Die natürliche Trennung der beiden Stadtteile und Unterbrechung der Siedlungsachse hat Ursachen in der Biotopverknüpfung zwischen dem Schutzgebiet Heischer Tal und den Waldgebieten von Südwesten her Richtung Ostsee. Diese ist lebenswichtig zum Erhalt der Verknüpfung beginnend von den Stifter Wäldern, Kronsberg/Barkmissen, über landwirtschaftliche Flächen und das Friedhofsgelände hin zum Waldgebiet Holzkoppel nördlich der Klausdorfer Straße/Altenholzer Straße nördöstlich bis über die B 503 zum Schutzgebiet Heischer Tal. Dieser Grünzug ist im Regionalplan festgehalten und es sollte der Schutzstatus aufrecht erhalten werden, weil es sich um die letzte Biotop-Verbundfläche aus der südwestlichen Richtung handelt.

Stellungnahme der BUND Ortsgruppe Altenholz zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Lehmkaten in Dänischenhagen

Dänischenhagen plant die Erweiterung des Gewerbegebietes Lehmkaten nach Westen, nördlich der Straße „Postkamp“, angrenzend an das Gewerbegebiet Erdbeerfeld der Gemeinde Altenholz.

Bereits im Dezember 2021 wurde eine Erschließungsstudie durch B2K und dn Ingenieure GmbH aus Kiel vorgelegt, die als Machbarkeitsstudie für eine Bauleitplanung der Gemeinde Dänischenhagen gilt. Die Gemeinde Dänischenhagen beabsichtigt, die Fläche interkommunal über den Zweckverband Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel zu entwickeln. Die geplante Fläche hat 19 ha, wovon 3 ha zum „Altenholzer Graben“ als sog. Retentionsfläche zur Ableitung des Oberflächenwasser und als sog. Ausgleichsfläche geplant sind. Der größte Teil der Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Die Gemeinde Altenholz und die Entwicklungsgemeinschaft Dänischenhagen-Altenholz-Kiel unterstützen die Erweiterung des Gewerbegebiets.

Die BUND Ortsgruppe Altenholz lehnt die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes in Dänischenhagen ab und bittet darum, die Entscheidung neu zu bewerten und zu prüfen, ob überhaupt ein weiteres Gewerbegebiet notwendig ist.

KURZFASSUNG:

- Wie im bisherigen Raumordnungsplan SH festgelegt, fordert auch die BUND-Ortsgruppe Altenholz, dass Grünzüge erhalten bleiben sollen, die eine wichtige Rolle im Biotopverbund spielen. Das geplante Gewerbegebiet liegt in einem historischen Grünzug, der mit dem östlich der B 503 gelegenen Landschaftsschutzgebiet Heischer Tal bis hin zur Förde verbunden ist.

- Der Erhalt von unzerschnittenen Räumen, wie es im Landschaftsrahmenplan vorgegeben wird, ist uns wichtig. Die Fläche ist eine typische Kulturlandschaft die zukünftig naturverträglicher genutzt werden könnte, um sie als Übergang in ein zukünftiges Landschaftsschutzgebiet mit einer besonderen Erholungseignung zu entwickeln.

- Im Rahmen der Klimafolgenanpassung weist der BUND auf die wichtige Funktion von unversiegelten Flächen für die Hitze- und Wasserregulation hin. Daher sollte jede großräumige Flächenversiegelung vermieden werden.

- In der Machbarkeitsstudie werden die klimapolitische Ziele und Notwendigkeiten nicht beachtet, wie sie im Bundes-Klimaschutzgesetz bezüglich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen festgelegt sind.

- Es geht mit der Gewerbegebietserweiterung wertvolles Ackerland verloren, das zukünftig für die wohnortnahe Nahrungsversorgung wichtig sein könnte. Durch den Flächenverbrauch für Gewerbe- und Wohnungsbau entsteht eine zunehmende Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft und eine immer stärkere Verdrängung von Naturlandschaft.

- Es sollten Nutzung und Recycling von vorhandenen Industrie- und Brachflächen, sowie deren Innenverdichtung Vorrang haben.

- Generell müsste zuerst geprüft werden, ob ein Bedarf an Gewerbeansiedelung wirklich vorhanden ist. Sollte wirklich ein Bedarf festgestellt werden, muss geprüft werden, ob durch dessen Realisierung eventuell die Lebensqualität für folgende Generationen beeinträchtigt wird.

- Die Zunahme des Verkehrs durch die Gewerbeansiedelung, sowie deren Folgekosten müssten noch untersucht werden.

- Falls das Gewerbegebiet umgesetzt werden sollte, drängt der BUND auf die Berücksichtigung klimapolitischer Ziele durch eine ökologische und nachhaltige Bauleitplanung mit verbindlichen Vorgaben wie zum Beispiel Mehrfachnutzung von Flächen durch Gründächer und Solaranlagen, Regenwassernutzung, Niedrig- oder Nullenergiegebäuden, Verwendung ökologischer und weitgehend CO2-neutraler Baustoffe,   CO2-neutrale Erzeugung von Heizungs-, Brauchwasser- und Prozesswärme, eine Reduzierung des Flächenverbrauches durch z.B. kompakte Bauweisen, Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster und Reduzierung von versiegelten Flächen allgemein zur Grundwasserbildung, breiten, in kommunaler Hand verbleibenden Grünstreifen zwischen den Gewerbeanlagen.

Unsere Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie im Einzelnen:

 

Uwe Stahl

Vorstand
E-Mail schreiben Tel.: 0431 / 32 80 37

Thomas Görlich

Vorstand
E-Mail schreiben Tel.: 0431-554168

Susann Malien

Vorstand
E-Mail schreiben Tel.: 0431-530 17 12

Regelmäßige Treffen und Kontakt

Wir treffen uns regelmäßig jeden ersten Dienstag im Monat um 19 Uhr im Gemeindezentrum in Altenholz-Klausdorf, Klausdorfer Str. 78 b, Saal 3.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen an unseren Treffen teilzunehmen.

Erreichbar sind wir über die E-Mail-Adresse: altenholz@bund-sh.de
Zur Vernetzung haben wir eine eigene Mailingliste. Wer teilnehmen möchte kann sich gerne an unsere E-Mail-Adresse wenden.