BUND Kreisgruppe Rendsburg-Eckernförde
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Stellungnahme des BUND zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Lehmkaten in Dänischenhagen

Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Beteiligung am 22.5.2024 als PDF:

Gemeinde Dänischenhagen: – 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Erste Stellungnahme im August 2023:

Dänischenhagen plant die Erweiterung des Gewerbegebietes Lehmkaten nach Westen, nördlich der Straße „Postkamp“, angrenzend an das Gewerbegebiet Erdbeerfeld der Gemeinde Altenholz.

Bereits im Dezember 2021 wurde eine Erschließungsstudie durch B2K und dn Ingenieure GmbH aus Kiel vorgelegt, die als Machbarkeitsstudie für eine Bauleitplanung der Gemeinde Dänischenhagen gilt. Die Gemeinde Dänischenhagen beabsichtigt, die Fläche interkommunal über den Zweckverband Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel zu entwickeln. Die geplante Fläche hat 19 ha, wovon 3 ha zum „Altenholzer Graben“ als sog. Retentionsfläche zur Ableitung des Oberflächenwasser und als sog. Ausgleichsfläche geplant sind. Der größte Teil der Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Die Gemeinde Altenholz und die Entwicklungsgemeinschaft Dänischenhagen-Altenholz-Kiel unterstützen die Erweiterung des Gewerbegebiets.

Die BUND Ortsgruppe Altenholz lehnt die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes in Dänischenhagen ab und bittet darum, die Entscheidung neu zu bewerten und zu prüfen, ob überhaupt ein weiteres Gewerbegebiet notwendig ist.

KURZFASSUNG:

- Wie im bisherigen Raumordnungsplan SH festgelegt, fordert auch die BUND-Ortsgruppe Altenholz, dass Grünzüge erhalten bleiben sollen, die eine wichtige Rolle im Biotopverbund spielen. Das geplante Gewerbegebiet liegt in einem historischen Grünzug, der mit dem östlich der B 503 gelegenen Landschaftsschutzgebiet Heischer Tal bis hin zur Förde verbunden ist.

- Der Erhalt von unzerschnittenen Räumen, wie es im Landschaftsrahmenplan vorgegeben wird, ist uns wichtig. Die Fläche ist eine typische Kulturlandschaft die zukünftig naturverträglicher genutzt werden könnte, um sie als Übergang in ein zukünftiges Landschaftsschutzgebiet mit einer besonderen Erholungseignung zu entwickeln.

- Im Rahmen der Klimafolgenanpassung weist der BUND auf die wichtige Funktion von unversiegelten Flächen für die Hitze- und Wasserregulation hin. Daher sollte jede großräumige Flächenversiegelung vermieden werden.

- In der Machbarkeitsstudie werden die klimapolitische Ziele und Notwendigkeiten nicht beachtet, wie sie im Bundes-Klimaschutzgesetz bezüglich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen festgelegt sind.

- Es geht mit der Gewerbegebietserweiterung wertvolles Ackerland verloren, das zukünftig für die wohnortnahe Nahrungsversorgung wichtig sein könnte. Durch den Flächenverbrauch für Gewerbe- und Wohnungsbau entsteht eine zunehmende Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft und eine immer stärkere Verdrängung von Naturlandschaft.

- Es sollten Nutzung und Recycling von vorhandenen Industrie- und Brachflächen, sowie deren Innenverdichtung Vorrang haben.

- Generell müsste zuerst geprüft werden, ob ein Bedarf an Gewerbeansiedelung wirklich vorhanden ist. Sollte wirklich ein Bedarf festgestellt werden, muss geprüft werden, ob durch dessen Realisierung eventuell die Lebensqualität für folgende Generationen beeinträchtigt wird.

- Die Zunahme des Verkehrs durch die Gewerbeansiedelung, sowie deren Folgekosten müssten noch untersucht werden.

- Falls das Gewerbegebiet umgesetzt werden sollte, drängt der BUND auf die Berücksichtigung klimapolitischer Ziele durch eine ökologische und nachhaltige Bauleitplanung mit verbindlichen Vorgaben wie zum Beispiel Mehrfachnutzung von Flächen durch Gründächer und Solaranlagen, Regenwassernutzung, Niedrig- oder Nullenergiegebäuden, Verwendung ökologischer und weitgehend CO2-neutraler Baustoffe,   CO2-neutrale Erzeugung von Heizungs-, Brauchwasser- und Prozesswärme, eine Reduzierung des Flächenverbrauches durch z.B. kompakte Bauweisen, Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster und Reduzierung von versiegelten Flächen allgemein zur Grundwasserbildung, breiten, in kommunaler Hand verbleibenden Grünstreifen zwischen den Gewerbeanlagen.


ZUR MACHBARKEITSSTUDIE IM EINZELNEN:

- Erhalt des historischen regionalen Grünzuges
Das geplante Gewerbegebiet liegt in einem Grünzug, der durch eine Grünzäsur mit dem östlich der B 503 gelegenen Grünzug, sowie dem Heischer Tal bis hin zur Förde verbunden ist.
Im Regionalplan heißt es unter „5.8 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren“:
- (1) Im Ordnungsraum um Kiel sind zum langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume und im Sinne einer ausgewogenen Freiraum- und Siedlungsentwicklung regionale Grünzüge ausgewiesen (Karte). ...
- (3) Zur Sicherung der Freiraumfunktionen sollen Beeinträchtigungen der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren vermieden werden.
- In den regionalen Grünzügen und Grünzäsuren soll planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sollen nur Vorhaben zugelassen werden, die mit den genannten Funktionen vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen.

- Die Vorgaben des Raumordnungsplanes und des Landesentwicklungsplans werden missachtet
Im Landesentwicklungsplan 2021 heißt es dazu:
3.2 Besondere Funktionen von Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung – 1 G
„In den Regionalplänen können in den Ordnungsräumen ... Gemeinden ... benannt werden, die sich ... besonders für eine Wohn- und / oder Gewerbeentwicklung eignen, die bei Bedarf über den Rahmen ... oder die Vorgaben ... hinausgehen kann.
Die Gemeinden sollen hinsichtlich ihrer Infrastrukturausstattung und ihrer Verkehrsanbindung sowie unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten über die Voraussetzungen für eine solche Entwicklung verfügen, die nicht zu Lasten der Zentralen Orte gehen soll. ... Die Benennung in den Regionalplänen soll durch eine interkommunale Vereinbarung (Kapitel 3.8) gesichert werden.“

3.3 Siedlungsachsen – Grundsätze und Ziele der Raumordnung – 3 G
„Die Abgrenzung der Siedlungsachsen soll sich an folgenden Kriterien orientieren: ...
- die ökologische und landschaftliche Verträglichkeit für eine weitere Siedlungsentwicklung soll gewährleistet sein und
- zusammenhängende landschaftliche Freiräume sollen erhalten werden und vernetzt bleiben.“

3.7 Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie – Grundsätze und Ziele der Raumordnung – 1 G
„Alle Gemeinden können unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen.
Vor der Neuausweisung von Flächen sollen in den Gemeinden Altstandorte, Brachflächen und Konversionsstandorte in städtebaulich integrierter Lage genutzt werden. Es soll darauf geachtet werden, dass Flächen sparend gebaut wird, die Gewerbeflächen den Wohnbauflächen räumlich und funktional sinnvoll zugeordnet sind und dass insbesondere exponierte Standorte qualitativ hochwertig gestaltet werden.“

6.3.1 Regionale Grünzüge – Grundsätze und Ziele der Raumordnung
- In den Ordnungsräumen (Kapitel 2.2) kommt dem langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume eine besondere Bedeutung zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Siedlungsansprüchen und ökologischer Qualitätssicherung des Raums zu. Daher sind in den Regionalplänen außerhalb der Siedlungsachsen und besonderen Siedlungsräume (Kapitel 3.3 Absatz 5) regionale Grünzüge auszuweisen. Diese dienen als großräumig zusammenhängende Freiflächen
• der Gliederung der Ordnungsräume (Kapitel 2.2),
• dem Schutz der Landschaft vor einer großräumigen Zersiedelung (Kapitel 3.9),
• der Sicherung und Entwicklung wertvoller Landschaftsbereiche (Kapitel 6.2),
• dem Biotopverbund und dem Gewässerschutz (Kapitel 6.2),
• dem Geotopschutz (Kapitel 6.2),
• dem Grundwasserschutz (Kapitel 6.4),
• der Klimaverbesserung und Lufthygiene (Kapitel 6.1) sowie
• der siedlungsnahen landschaftsgebundenen Erholung (Kapitel 4.7).

- Die Fläche könnte Landschaftsschutzgebiet werden.
Die auf der Karte auf Seite 5 der Machbarkeitsstudie überplante Fläche könnte demnach einmal ein Landschaftsschutzgebiet werden mit einer besonderen Erholungseignung. Das setzt voraus, dass die Flächen auf den Verbindungsachsen und dem „Schutzgebiet“ selbst nicht leichtfertig mit der Begründung „intensiv genutzte Ackerfläche“ maximal degradiert werden.

- Flächenversiegelung und -verbrauch verhindern
„Legt man das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt von 30 Hektar neu überbauter Fläche pro Tag zugrunde, würde dieses eine Neuinanspruchnahme von 1,3 Hektar pro Tag für Schleswig-Holstein bedeuten“, statt 2,7 Hektar pro Tag für den Zeitraum 2012 bis 2015.
(Zitat aus Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 5. Landschaftswandel)

- Diese Fläche ist eine typische Kulturlandschaft
Solange sie landwirtschaftlich genutzt und nicht überbaut wird, könnte sie auch zukünftig naturverträglicher und nachhaltiger genutzt werden, um sie als Übergang in ein zukünftiges Landschaftsschutzgebiet mit einer besonderen Erholungseignung zu entwickeln.
In der Machbarkeitsstudie selbst heißt es: „… für das Landschaftsbild ist festzuhalten, dass eine offene für Gutslandschaftsräume typische weite Fläche verloren geht und der freie Blick versperrt bzw. teilweise versperrt wird. Es kommt dementsprechend zu einer deutlichen Veränderung des Landschaftsbildes. Die bisher durch diesen ausgedehnten Acker gegebene Weite, der weite Blick auch in Richtung der Dänischenhagener Ortsmitte mit der auffälligen alten Kirche geht verloren. Zusammenfassend ist zu konstatieren: Im Hinblick auf das Landschaftsbild sind die Folgen dieses Siedlungsprojektes erheblich. ... die Bodenversiegelung ist jedoch erheblich.“

- Für das Naturerleben der Menschen und für die Erholungsqualität der Landschaft ist es wichtig, Räume zu erhalten, die großflächig unzerschnitten und unverlärmt sind.
„Räume mit geringer Zersiedelung, Zerschneidung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar, die es zu schonen gilt. Sie können nur mit hohem Aufwand wiederhergestellt werden. Eine Landschaft mit großen UZVR (Unzerschnittene verkehrsarme Räume) ist ein eigenständiges Schutzgut der Landschaftsplanung.“ (Landschaftsrahmenplan (LRP) Planungsraum II)
Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR): „Die Ausweisung neuer Bauflächen für Wohnen und Gewerbe, die Energiewende, der Neu- und Ausbau von Straßen und anderen Infrastruktureinrichtungen können zu weiteren Zerschneidungen von Landschaften und Lebensräumen führen. Diese Zerschneidung von Landschaften sowie die Verkleinerung und Verinselung von Lebensräumen gehören zu den bislang zu wenig beachteten Ursachen für die abnehmende Artenvielfalt bzw. den Rückgang von Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Die Artenvielfalt eines Lebensraumes und die Erhaltung von Populationen hängen unmittelbar auch mit dessen Größe zusammen.“

- Klimapolitische Ziele und Notwendigkeiten werden nicht beachtet.
Klimawandel, Flächenversiegelung, Artensterben, Wasserknappheit, Überflutungen etc. erfordern nicht nur aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 eine deutlich umfassendere Untersuchung darüber, ob dieses Gewerbegebiet tatsächlich und an dieser Stelle notwendig ist.
Mit dem vorliegenden Gutachten werden dagegen wissenschaftlich nicht haltbare Behauptungen geschaffen, wenn festgestellt wird: Das sei bloß eine intensiv beackerte Fläche, die bebaut werden kann, denn jeder zusätzlich gepflanzte Baum sei Ausgleich und Aufwertung genug. Den Bodenlebewesen, die es bei einer Intensiv-Landwirtschaft schon schwer genug haben, würde bei einer Bebauung endgültig der Garaus gemacht werden. Außerdem würde bei einer Bebauung der Schutzbereich für Grünzäsur und Naturschutzgebiet massiv verkleinert.
Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 1, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Abs. (1), heißt es, dass „Natur und Landschaft ... auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze ... zu schützen [sind].“

- Erhalt des Ackerlandes für die Nahrungsmittelproduktion
Es geht wertvolles Ackerland verloren, das zukünftig für die Ernährungssicherheit notwendig ist. Langfristig ist damit zu rechnen, dass sich Lebensmittel aus anderen Anbauländern aufgrund der steigenden Energiepreise deutlich verteuern, bzw. deren Liefersicherheit wg. Wassermangel und Hitze abnimmt. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird immer größer, weil Ackerland immer knapper und dadurch teurer wird. Durch die Zunahme der Gewerbeflächen und knapper werdende Flächen für den Wohnungsbau entsteht eine Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft. Die Landwirtschaft soll aber unsere Ernährungsgrundlage sichern.

- Flächenproblem durch Nutzung und Recycling von Brach- und Industrieflächen lösen, statt wertvollen Ackerboden dauerhaft zerstören.
Untersuchungen zu vorhandenen Industrie- und Brachflächen in Kiel und Umgebung gibt es erst seit Kurzem z. B. bei der Stadt Kiel. Alte Industrieflächen in Friedrichsort werden nicht genutzt bzw. deren mangelhafte Nutzung nicht in Frage gestellt.
Ausreichend Potenziale gibt es auf vorhandenen Entwicklungsflächen und alten Gewerbe- und Industrieflächen wie z. B. auf dem ehem. MFG5-Gelände/Holtenau Ost. Die Nutzung des Flughafengeländes sollte Vorrang für Gewerbeflächen haben, wie es auch derzeit von der Stadt Kiel beschlossen wurde.
Es gilt Fehlplanungen zu vermeiden, wie z. B. beim neuen Gewerbegebiet Boelckestraße Nord, das als abschreckendes Beispiel für unwiderrufliche Vernichtung von historisch und ökologisch hochwertiger Grünfläche zu erkennen ist.

- Die sogenannten Ausgleichsflächen auf dem Gewerbegelände schaffen keinen Ersatz für die Vernichtung der Grün-/Ackerflächen.
Wo sind Ausgleichsflächen noch zu finden? Was bedeutet es, einen Teil der Gewerbefläche als „Ausgleichsfläche“ zu bezeichnen? Flächenversiegelung und der Verlust von lebendigem Boden sind nicht ausgleichbar.
Zwar wird in der Мachbarkeitsstudie das Interkommunale Gewerbegebiet als gutes Beispiel genannt für ökologischen Ausgleich auch innerhalb eines Gewerbegebietes, um solch ein Gebiet besser in die Umgebung einzubinden. Das rechtfertigt aber auf keinen Fall dazu, die nutzbare Fläche mit möglichst viel Gewerbefläche zu belegen.

- Welchen Bedarf gibt es wirklich für Gewerbeansiedelung?
Es gibt keine Untersuchung in der Machbarkeitsstudie und auch keine aktualisierten Untersuchungen in den Städten und Gemeinden über den tatsächlichen Bedarf für Gewerbeansiedlung. Dabei müsste auch der derzeitige Trend zu Home Office und die z.Zt. schwindende Zahl an (Handwerks-)betrieben durch Nachfolgeprobleme mit einbezogen werden. Möglicherweise nimmt die Investitionsbereitschaft der Firmen rapide ab, da die Zinsen steigen und Bauzeitenpläne nicht mehr kalkulierbar sind. Zusätzlich gibt es noch verstärkte Flächenkonkurrenz durch die dringend notwendigen Wohnungsbaumaßnahmen.
Bereits bei einem Planungsgespräch im Amt Dänischenhagen am 19.06.2019 zum Thema „Erweiterung des Gewerbegebiets“ wird Frau Groß, Landesplanung, folgendermaßen zitiert: „In diesem Zusammenhang weist Frau Groß auf die Vorlage von belegbaren Nachweisen der "öffentlichen Bedarfe" hin. Die Bedarfsstruktur ist über eine regionale Abfrage nachzuweisen. Diese Bedarfsermittlungen konnten bisher bei Akteneinsichtnahmen im Amt Dänischenhagen nicht gefunden werden.“

- Schaffen neue Gewerbegebiete Arbeitsplätze?
Oft wird behauptet, es gehe auch um die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Leider ist es häufig, dass sie durch Umsiedelung an anderen Orten verloren gehen. Oftmals zusätzlich noch durch Rationalisierungseffekte. Wer prüft das und wer prüft die Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlohn?

- Nach der Klimaverträglichkeit und dem Nutzen des Gewerbes wird nicht gefragt!
Eine Klimabilanz/Treibhausbilanz (THG-Bilanz) findet nicht statt und es ist unklar, welcher Gemeinde/Stadt das Gewerbegebiet in dieser Frage zugerechnet wird (Klima-Navi?).
Unklar ist auch und der Machbarkeitsstudie nicht zu entnehmen, wie mögliche unausweichliche CO2-Emissionen aus Bau und Betrieb des Gewerbegebietes auf die beteiligten Kommunen aufgeteilt und kompensiert werden, und ob sich dann die geplante Vorhaltung noch rechnet.
Auf der Homepage des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung ist z.B. zum Beschluss des neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes zu lesen: „Hiernach (Bundes-Klimaschutzgesetz) sollen die Treibhausgasemissionen auf Bundesebene im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen bundesweit zudem negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Schleswig-Holstein unterstützt diese Klimaschutzziele des Bundes und will zu ihrer Erreichung aktiv und ambitioniert beitragen.“ ... „Alle vermeidbaren Treibhausgasemissionen sämtlicher Sektoren müssen vermieden werden.“

- Warum müssen Stadt und Gemeinden auf höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer angewiesen sein?
Eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der Einkommens- und der Umsatzsteuer wäre eine bessere und gerechtere Lösung. Für die zunehmenden zusätzlichen Aufgaben, die den Städten und Gemeinden übertragen werden, braucht es einen ausreichenden Ausgleich. Warum wird dies nicht auf Bundes- und Landesebene eingefordert, statt zunehmende Defizite hinzunehmen?

- Ob sich Gewerbesteuereinnahmen wirklich rechnen, ergibt sich erst, wenn auch die Erschließungskosten für das Gewerbegebiet gegengerechnet werden.
Es reicht nicht allein die Baulandkosten zu ermitteln. Auch müssten die Kosten zur notwendigen Bereitstellung und Pflege der Infrastruktur, wie Feuerwehrkapazitäten, Versorgung, Dienstleitungen, Kindergärten, Schulen oder Sport kalkuliert werden. Weiterhin müsste geklärt werden, wie lange Gewerbe-Grundstücke vorgehalten werden müssen. Sind die Kredite noch finanzierbar, wenn in absehbarer Zeit die Zinsen wieder steigen und die Grundstücke nicht verkauft werden können bzw. nicht zu schnell verkauft werden dürfen? Nicht immer wirkt sich das ganze Projekt positiv auf den Haushalt der Gemeinde aus. Oftmals ist nicht absehbar mit welchen Gewinnen zu rechnen ist und wie sich die laufenden Kosten für den Unterhalt der Infrastruktur entwickeln. Für das Regenwassersystem können relativ hohe Kosten anfallen, die sich möglicherweise auf die Gebührenkalkulation der Gemeinde auswirken? Die in der Machbarkeitsstudie 2012 ermittelten kalkulierten Kosten sollten 4,5 Mio. Euro betragen. Diese dürften nach den stark gestiegenen Energie- und Allgemeinkosten erheblich gestiegen sein.

- Verkehrstechnische Auswirkungen der Erweiterung des Gewerbegebiets nicht untersucht.
Die finanziellen Folgen, die der zunehmende Verkehr mit sich bringt, als auch die Auswirkungen auf Lärm und Erholungsqualität werden nicht berücksichtigt. Die Verkehrsanbindung erfolgt auch über das Altenholzer Gemeindegebiet. Hier stellt sich die Frage nach den finanziellen Folgen des Ausbaus für Altenholz. Hinzu kommt eine unzureichende Anbindung an den ÖPNV in Altenholz-Klausdorf und Dänischenhagen.


BUND Ortsgruppe Altenholz / BUND Kreisgruppe Rendsburg-Eckernförde
August 2023