Stellungnahme des BUND Rendsburg-Eckernförde zum Antrag der Fa. Glindemann auf Genehmigung von Rohstoffabbauflächen, in Gammelby/Birkensee
Der geplanten Erweiterung des Kiesabbaus der Firma Glindemann in der Gemeinde
Gammelby (Kreis Rendsburg Eckernförde) kann der BUND aus mehreren Gründen nicht zustimmen.
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (2022) stellt für den Bereich Kosel/Gammelby unter dem Punkt 4.10 Rohstoffsicherung, Nutzung von Lagerstätten fest:
„In diesem Bereich ist bereits in erheblichem Maße Bodenabbau erfolgt und zum Teil noch in Betrieb. Ein darüberhinausgehender Abbau ist mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus folgenden Gründen nicht vereinbar:
Ein Bodenabbau im Bereich des FFH-Gebietes „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“ (DE 1524-391) und des NSG „Bültsee und Umgebung“ einschließlich seines zu erhaltenden Umgebungsbereiches würde zu erheblichen und nachteiligen Beeinträchtigungen führen.“
Eine klare Aussage, die in den eingereichten Unterlagen des Antragstellers nicht berücksichtigt wird. Das Kap. 4 im UVP-Bericht „Raumordnung und Landschaftsplanung“ weist allgemein auf die rechtlichen und verbindlichen Ziele mit Umweltbezug z. B. im Landschaftsrahmenplan hin, aber setzt sich inhaltlich nicht mit der konkreten Planung im Bereich Kosel/Gammelby auseinander, eine große Lücke in dem Gutachten.
Ein Erwägungsgrund, der wirtschaftliche Interessen, kulturelle und regionale Anforderungen den Belangen des Naturschutzes gegenüber gestellt werden könnte, liegt nicht vor. Der wirtschaftliche Gewinn des privaten Vorhabenträgers auf dieser für ihn verhältnismäßig kleinen Fläche steht die Gefährdung und mögliche Zerstörung von Naturschätzen in dem Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“ Flächen gegenüber. Es ist keine wirtschaftliche Notwendigkeit für die Erweiterung des Kiesabbaus ersichtlich. Konkrete Belege für den Rohstoffbedarf aus dieser geplanten Grube werden auch nicht vorgelegt.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft.
Durch die Anzahl der Kiesgruben können kumulative Auswirkungen auf die Umwelt nicht ausgeschlossen werden. Die Firma Berchim beabsichtigt, nördlich der von der Fa. Glindemann begutachteten Fläche Kiesabbau über 20 ha zu beantragen. Das bisherige Landschaftsbild wird sich durch den Kiesabbau im Trockenbau erheblich verändern, s. LBP.
Nach den Ausführungen LBP sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden erheblich: Zerstörung des bestehenden natürlichen Bodengefüges, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren.
Der Argumentation, dass die Aufgabe der bisher intensiven Landwirtschaft keinen Nachteil darstellt, da für diese kein wertvoller Boden genutzt wird, kann entgegengehalten werden, dass landwirtschaftliche Flächen auch ohne Einträge von chemischen Wirkstoffen und Düngemitteln bewirtschaftet werden können. Jeder m² Ackerland wird nach den öffentlichen Bekundungen der Landwirte zur heimischen Nahrungsmittelversorgung gebraucht.
Durch die Zerstörung von Boden mit Bewuchs wird sich auch das Mikroklima verändern. Die Temperaturen über dem Sandboden erhöhen sich und beeinflussen damit die bisherigen ökologischen Gegebenheiten in der Umgebung des Kiesabbaus, gerade in Zeiten des Klimawandels und des Artenschwunds ein nicht zu vernachlässigender Aspekt.
Im Gutachten werden 5m Abstand vom Abbau zum Knick für ausreichend dargestellt, der BUND fordert, den beschriebenen Abbauabstand zu den vorhandenen Knicks auf 7 bis 10 m zu vergrößern.
Die Knicks in Schleswig-Holstein sind immaterielles Unesco-Kulturerbe. 27 m Knick sollen abbaubedingt gerodet werden. Dieses Vorhaben widerspricht dem im LBP ausdrücklich hervorgehobenen ökologischen Nutzen der Knicks für Flora und Fauna.
Staubeinträge und ihre Auswirkungen auf die Seen
In der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum GGB DE 1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“ des Planungsbüros Leguan werden vor allen Dingen die Schadstoffeinträge und die Nährstoffanreicherung aus der Atmosphäre beurteilt. Für den Bültsee und den Großen Schnaaper See sind aber die alkalischen Staubeinträge, die durch das Vorhaben verursacht werden, von Bedeutung. Sie verändern das hydrochemische Gleichgewicht der oligo- bis mesotrophen Seen und sind damit auch für die negativen Auswirkungen auf die relevanten Pflanzen, die am Uferrand und im Flachwasser des FFH-LRT vorkommen, verantwortlich. In diesen Zonen wachsen zahlreiche Pflanzen, die auf der Roten Liste Schleswig-Holsteins als „stark gefährdet“ oder “vom Aussterben bedroht“ aufgeführt sind.
Der Bültsee als Beispiel für Veränderung des Wasserchemismus.
Der Bültsee wird aufgrund seiner Besonderheit als einer der wenigen oligotrophen Seen, die es noch in Schleswig-Holstein gibt, regelmäßig nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie untersucht. Das Monitoring für den Zeitraum 2007 – 2019 hat eine Verschlechterung des Zustands in um eine Klasse ergeben, von ÖZK 2 (gut= guter ökologischer Zustand) auf ÖZK 3, in einem Bereich sogar auf ÖZK 4.
Aufgrund der Verschlechterung in der WRR-Bewertung besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Verpflichtung, Maßnahmen einzuleiten, die den günstigen Erhaltungszustand wiederherstellen. Es sind weitere Vorhaben mit negativen Einflüssen und Gefährdungsfaktoren abzuwenden.
Ebenfalls gilt für FFH-Gebiete wie die Flächen um den Großen Schnaaper See das Verschlechterungsverbot. Die Vorgaben nach dem Nature Restoration Law 2024 für einen guten Erhaltungszustand der Schutzgebiete müssen in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt kann die Genehmigung eines weiteren Kiesabbaus nicht befürwortet werden.
Hydrologie/Grundwasser
Der BUND verweist auf die Ausführungen in seiner Stellungnahme zum ROV 2022. Grundsätzlich hat sich an der Problematik nichts geändert.
Renaturierung nach Beendigung des Kiesabbaus
In den eingereichten Unterlagen gibt es unterschiedliche Aussagen zur Phase nach der Rohstoffgewinnung: „Wiederverfüllung und eine extensive Grünlandwirtschaft“ (FFH-VP/Leguan). „Verfüllung mit inertem Boden, Wiederherrichtung als Ackerfläche“ (Artenschutzbericht zur geplanten Erweiterung des Kiesabbaus)
Diese Beschreibung der Maßnahmen ist völlig unzureichend. In diesem Bereich müssen die Gutachten dringend nachgebessert und konkretisiert werden.
Aufgrund der Erfahrungen, die mit der Fa. Glindemann hinsichtlich der Einhaltung von Verträgen gemacht wurden, fordert der BUND, dass ein detaillierter Plan mit genauer Benennung der Renaturierungsmaßnahmen vorgelegt und vertraglich abgesichert wird.
Wichtig sind Maßnahmen, die die Entwicklung von Trockenlebensräumen, die typisch für diese regionalen Naturschutzgebiete sind, unterstützen. Dazu kann u.a. gehören, die Kiesgrube einfach offen zu lassen, was auch für den Grubenbesitzer eine kostengünstige Lösung wäre.
Fazit
Nachdem alle geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft und die dadurch möglichen negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna durch das Kiesabbau-Vorhaben geschildert wurden, dann diese Schlussfolgerung: „Die Betrachtung der möglichen Auswirkungen des geplanten Bodenabbaus nördlich der B 76 ergibt, dass durch das Vorhaben keine Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen oder -Arten entstehen. Vom geplanten Vorhaben gehen keine Auswirkungen aus, die in der Lage wären, die im GGB auftretenden Lebensraumtypen oder Arten der FFH-RL zu beeinträchtigen. Die Wahrung oder Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen und -Arten wird durch das geplante Vorhaben nicht gefährdet.“
Dagegen steht an anderer Stelle in der eingereichten FFH-Verträglichkeitsprüfung die Aussage „Insgesamt repräsentiert das Gebiet einen besonders schutzwürdigen Landschaftsausschnitt mit Vorkommen vielfältiger und äußerst seltener FFH-Lebensraumtypen. Es enthält ein nahezu vollständiges Spektrum naturnaher Gewässer und Feuchtgebiete in unterschiedlichen Ausprägungen. Insbesondere natürliche Vorkommen nährstoffarmer kalkreicher Gewässer sind landesweit vom Aussterben bedroht. Für diesen Seentyp besitzt Schleswig-Holstein eine bundesweite Verantwortung.“
In diesem Sinne fordert der BUND, dass Schleswig-Holstein seiner Verantwortung gerecht wird. Der Antrag auf Erweiterung des Kiesabbaus in dem Bereich Kosel/Gammelby ist abzulehnen. Damit würden auch die planerischen und rechtlichen Vorgaben des Landschaftsrahmenplans II umgesetzt werden.
BUND Kreisgruppe Rendsburg-Eckernförde
Kiel, 15.05.2025
Weitere Informationen zu den Hintergründen und umweltschädlichen Auswirkungen der geplanten Deponie gibt es auf der Seite:
www.deponie-stoppen.de